Informieren Sie sich, welche Strafen bei einem Praktikum ohne Vereinbarung auf Sie zukommen.
Das war’s, herzlichen Glückwunsch, Sie haben Ihr Traumpraktikum gefunden! Der Haken? Kein Praktikumsvertrag… Ja, aber hier ist es: das Unternehmen, bei dem Sie schon seit Jahren anfangen wollten, mit verrückten Aufgaben, einem Büro ganz für sich allein, der Aussicht auf einen Job und einem verlockenden Gehalt!
Die Versuchung, das Praktikum ohne Praktikumsvertrag anzunehmen, ist also groß. Welchem Risiko setzen wir uns also ohne diesen kostbaren Sesam aus?
Sie? Nicht viel, außer dass es keine Garantie für die Bezahlung gibt, dass die oben genannten Praktikumsbedingungen eingehalten werden, dass es keinen Schutz bei Arbeitsunfällen gibt und vor allem dass es keine Möglichkeit gibt, gegen das Unternehmen vorzugehen.
Sie? Ein Unternehmen, das einen Praktikanten ohne Praktikumsvertrag einstellt, wäre dem gleichen Risiko ausgesetzt wie die Einstellung illegaler Arbeitskräfte. Die Strafe wäre strafrechtlicher Natur und würde vom Strafgericht durchgesetzt. Kontrollen werden immer häufiger.
Es gelten dann die in den Artikeln L 362-3 ff. des französischen Arbeitsgesetzbuches vorgesehenen Strafen (Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Jahren für den Unternehmensleiter, Geldstrafen von 45.000 bis 75.000 Euro). Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen unter den im Strafgesetzbuch vorgesehenen Voraussetzungen haftbar gemacht werden.
Das neue Praktikumsgesetz soll Sie daher schützen. Trotz der Einschränkungen, die der Praktikumsvertrag mit sich bringen kann, bleibt er das einzige Element, das es uns ermöglicht, einen Arbeitsrahmen zu schaffen und Regeln zur Bekämpfung der Ausbeutung und des Missbrauchs aufzustellen, denen Praktikanten oft ausgesetzt sind.
Fazit: Ohne Vertrag kein Praktikum!





