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Häufig gestellte Fragen
Kurs
Praktikumsverträge direkt . Unsere Partneruniversitäten stellen Ihnen diese Dokumente zur Verfügung, wenn Sie bei ihnen studieren. Daher ist die Anmeldung zu deren Kursen , wenn Sie einen Praktikumsvertrag einer unserer Partneruniversitäten erhalten möchten.
Die Anmeldung erfolgt direkt bei ausländischen Universitäten über unsere Website: https://www.bestudentagain.com/inscription-en-ligne/ . Bitte beachten Sie, dass BeStudentAgain mit seinen ausländischen Universitäten Rabatte von bis zu 50 % auf die Studiengebühren aushandelt: Zahlen Sie NUR 480 Euro (oder weniger bei Sonderangeboten) für Ihre Universitätsanmeldung!
Mit der Einschreibung an einer unserer Hochschulen erhalten Sie den Studierendenstatus. Sie erhalten innerhalb eines Werktages per E-Mail der Hochschule bearbeiteten und unterschriebenen Praktikumsvertrag sowie Ihre Immatrikulationsbescheinigung. Wenige Wochen später erhalten Sie Ihren internationalen Studierendenausweis direkt nach Hause.
Unsere Vereinbarungen mit unseren Partneruniversitäten ermöglichen es uns, den Namen der Universität nur den sich bewerbenden Studierenden mitzuteilen. Diese Universitäten bieten ihre Kurse auf ihrer Website zu den vollen Gebühren an. Es wäre für sie nachteilig, auf einer Drittanbieter-Website, selbst einer französischen, zu reduzierten Preisen zu erscheinen. Wir erhalten bis zu 50 % Ermäßigung auf die im Voraus ausgehandelten Studiengebühren, indem wir ihnen die Nutzung unserer Marke/Website für französische Studierende anbieten, zu der sie normalerweise keinen Zugang haben.
Da die angebotenen Ausbildungen fortlaufend sind, gibt es keine Frist, sodass Sie sich jederzeit im Laufe des Jahres anmelden können. Sie sind ab dem Beginn Ihres Praktikums für 6 Monate an der Universität immatrikuliert. Innerhalb eines Werktages nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie per E-Mail Ihren der Universität ausgestellten und unterzeichneten Praktikumsvertrag sowie Ihre Immatrikulationsbescheinigung.
Die Hochschulimmatrikulation an unseren Partneruniversitäten umfasst folgende Leistungen:
– 1 bis 6 Monate Pflichtpraktikum in einem Unternehmen in Frankreich oder im Ausland
– 250 Stunden Präsenzunterricht auf dem Universitätscampus
Bitte beachten Sie, dass unsere Tarife nur für die Einschreibung zum ersten Hochschulsemester gelten.
Ihre Hochschulimmatrikulation umfasst 250 Stunden Präsenzunterricht auf dem Campus der Universität, an der Sie immatrikuliert sind. Dies entspricht dem französischen Praktikumsrecht. Ab dem zweiten Semester ist daher die Anwesenheit auf dem Campus der Partneruniversität für den Besuch von Präsenzveranstaltungen erforderlich.
Ja. Sie werden für das erste Semester eines zweijährigen Aufbaustudiengangs eingeschrieben, der zu einem Master-Abschluss führt (nach Abschluss der zwei Jahre, vorbehaltlich der Anerkennung der Prüfung und der Anmeldung für die folgenden drei Semester).
Bitte beachten Sie, dass unsere Gebühren nur für die Anmeldung zum ersten akademischen Semester gelten.
Das Grundprinzip von BeStudentAgain besteht darin, Partnerschaften mit ausländischen Universitäten aufzubauen, um es diesen zu ermöglichen, ihre Kurse französischen Studenten anzubieten. Daher arbeiten wir nur mit ausländischen Universitäten zusammen.
Nach französischem Recht müssen Praktika im beruflichen Umfeld in den Lehrplan einer Schule oder Universität integriert sein. Gemäß den Artikeln L.612-8 und dem Gesetz Nr. 2013-660 vom 22. Juli 2013 und dem Gesetz Nr. 2014-788 vom 10. Juli 2014, dem Dekret Nr. 2014-1420 vom 27. November 2014, der Verordnung vom 29. Dezember 2014 sowie dem Amtsblatt vom 10. Februar 2015 und dem Dekret Nr. 2015-1359 vom 26. Oktober 2015 ist es daher zwingend erforderlich, die Kurse zu besuchen, die dem Lehrplan der Schule oder Universität entsprechen, in dem Ihr Praktikum vorgesehen ist.
Praktikum in einem Unternehmen
Gemäß der Definition in Artikel L124-1 des Bildungsgesetzes handelt es sich bei einem Praktikum um „zeitweilige Arbeitseinsätze in einem beruflichen Umfeld, bei denen der Schüler oder Student berufliche Fähigkeiten erwirbt und die in seiner Ausbildung erworbenen Kenntnisse in die Praxis umsetzt, um ein Diplom oder Zertifikat zu erhalten und seine berufliche Integration zu fördern“.
„Der Zweck eines Praktikums besteht darin, den Studierenden eine praktische Ausbildung im Rahmen der an der Universität vermittelten Lehre zu ermöglichen.“ Das Praktikum ermöglicht den Studierenden, die Berufswelt kennenzulernen, ihr Wissen anzuwenden und neue Fähigkeiten zu erwerben. (Gesetz für Chancengleichheit vom 31. März 2006). Das Praktikum kann in keinem Fall als Arbeitsverhältnis angesehen werden.
Ein Praktikum kann von Studierenden zu jeder Jahreszeit absolviert werden.
In Frankreich darf die Dauer des Praktikums bzw. der Praktikanten, die ein und derselbe Praktikant in derselben Organisation absolviert, 6 Monate pro Lehrjahr nicht überschreiten (Art. L612-9 des Gesetzes vom 28. Juli 2011).
Im Ausland hat jedes Land seine eigenen Besonderheiten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Interesse an einem Praktikum im Ausland haben.
Selbstverständlich sind die Praktikumsverträge unserer Partnerhochschulen auch für Auslandspraktika geeignet. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
Seit Dezember 2014 wird die Vergütung des Praktikanten als Stundensatz angegeben. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Mindeststundenlohn 4,35 Euro . Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Seite: https://www.service-public.fr/particuliers/vosdroits/F32131
Auch wenn der Praktikant nicht als Arbeitnehmer gilt, genießt er bestimmte Arbeitnehmerrechte und -vorteile. So hat er beispielsweise Zugang zu den vom Betriebsrat angebotenen sozialen und kulturellen Angeboten. Spesenabrechnungen sind nicht in der monatlichen Vergütung enthalten; diese müssen zusätzlich gezahlt werden.
- Verlassen
Im Falle einer Schwangerschaft, Vaterschaft oder Adoption hat der Praktikant Anspruch auf Urlaub und Freistellung in der gleichen Dauer wie Arbeitnehmer. Bei Praktika, die länger als zwei Monate dauern, muss der Praktikumsvertrag die Möglichkeit von Urlaub und Freistellung zugunsten des Praktikanten vorsehen. Während des Schwangerschafts-, Vaterschafts- oder Adoptionsurlaubs oder anderer im Vertrag vorgesehener Freistellungen ist die Weiterzahlung der Abfindung nicht zwingend erforderlich, da diese auf der Grundlage der Anzahl der Stunden der tatsächlichen Anwesenheit des Praktikanten berechnet wird.
- Verpflegungskosten
Sofern für Arbeitnehmer solche bestehen, muss dem Praktikanten der Zugang zum Betriebsrestaurant bzw. zu Essensgutscheinen zu den gleichen Bedingungen wie den Arbeitnehmern gewährt werden.
- Versandkosten
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Teil der für die Absolvierung des Praktikums anfallenden Fahrtkosten zu erstatten, und zwar unter den gleichen Bedingungen wie für Arbeitnehmer.
Ja, für die Absolvierung eines Praktikums in einem Unternehmen ist ein Praktikumsvertrag zwingend erforderlich. Um Ihren von einer Partneruniversität ausgestellten und unterzeichneten Praktikumsvertrag zu erhalten, besuchen Sie bitte die folgende Seite: www.bestudentagain.com/convention-de-stage
Praktikumsvereinbarung
Praktikumsvereinbarungen werden von internationalen Universitäten ausgestellt. Alle unsere Partneruniversitäten verwenden die vom Ministerium für Nationale Bildung, Hochschulbildung und Forschung empfohlene Praktikumsvereinbarung , veröffentlicht im Amtsblatt vom 10. Februar 2015: siehe offizieller Link .
Die Praktikumsverträge werden somit von der Hochschule, dem/der zuweisenden Professor/in, dem/der Vertreter/in des aufnehmenden Unternehmens, dem/der Praktikumsbetreuer/in und dem/der Praktikanten/in unterzeichnet.
Der Praktikumsvertrag ist ein Dreiparteienvertrag zwischen der Hochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist, dem Unternehmen und dem Praktikanten selbst. Da BeStudentAgain keine Bildungseinrichtung, sondern eine Registrierungsplattform ist, erscheinen wir in diesem Vertrag nicht und sind auch nicht Vertragspartei dieses Dreiparteienvertrages.
Die von unseren Partneruniversitäten ausgestellten Praktikumsvereinbarungen vom Ministerium für nationale Bildung, Hochschulbildung und Forschung empfohlene Praktikumsvereinbarung , die im Amtsblatt vom 10. Februar 2015 veröffentlicht wurde: siehe offizieller Link .
Die Praktikumsverträge werden somit von der Hochschule, dem/der zuweisenden Professor/in, dem/der Vertreter/in des aufnehmenden Unternehmens, dem/der Praktikumsbetreuer/in und dem/der Praktikanten/in unterzeichnet.
Bei allen Studierenden, die sich über die Plattform BeStudentAgain an ausländischen Universitäten eingeschrieben haben und ein anerkanntes Praktikum in Frankreich oder anderswo in Europa absolvieren möchten, wurde der Praktikumsvertrag vom gastgebenden Unternehmen akzeptiert. 2013/2014 haben sich rund hundert Studierende über unsere Website angemeldet und rund 60 haben einen Praktikumsvertrag bei einem privaten Unternehmen mit Sitz in Frankreich beantragt. Diese Unternehmen haben ihre Praktikanten natürlich alle mit dem Status eines Studenten einer ausländischen Fakultät aufgenommen. Die Einschreibung an unseren (im Ausland bekannten und anerkannten) Partneruniversitäten erfolgt in Form eines Vollzeitsemesters. Die Anzahl der Unterrichtsstunden beträgt daher je nach Kurs zwischen 260 und 500 Stunden in diesem 6-Monats-Zeitraum, wodurch das erforderliche Mindestunterrichtsvolumen von 150 Stunden eingehalten wird. In den Verträgen ist klar festgelegt, dass das Praktikum ein integraler Bestandteil des akademischen Lehrplans ist . Ihnen wird eine Kontaktperson , die während Ihres Praktikums Ihr Hauptansprechpartner ist.
Zu den Unternehmen und Institutionen, die Praktikanten aufnehmen, die an einer unserer Partneruniversitäten studieren, zählen:
– Großunternehmen der Film- und Kulturwirtschaft
– internationale Haute-Couture
-Häuser – Banken
– Versicherungen
– öffentliche Einrichtungen
– Vereine nach dem Gesetz von 1901
– große Vertriebsunternehmen,
– Start-ups und KMU aus verschiedenen Branchen
– und viele mehr…
Mit der Einschreibung an einer unserer Partneruniversitäten haben Sie die Möglichkeit, ein Praktikum von 1 bis 6 Monaten zu absolvieren. Geben Sie die Dauer einfach vorab bei Ihrer Bewerbung an (Beginn-/Enddatum des Praktikums). Die Praktikumsdauer ist zwischen 1 und 6 Monaten völlig flexibel.
In Frankreich:
NEIN. Nach französischem Recht darf die Dauer des Praktikums bzw. der Praktikanten im selben Unternehmen sechs Monate pro Lehrjahr nicht überschreiten.
Im Ausland :
JA.
In der Regel können Sie pro Semester Ihrer Universitätskurse einen oder mehrere Praktikumsverträge mit einer Partneruniversität Ihrer Wahl für einen Zeitraum von einem bis sechs Monaten abschließen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie sich in einer besonderen Situation befinden.
Ja, Sie können sich jetzt schon für einen späteren Zeitpunkt anmelden – geben Sie dazu einfach Ihre Praktikumsdaten im Online-Anmeldeformular an. Ab dem Beginn Ihres Praktikums sind Sie für 6 Monate an der Universität immatrikuliert.
Ja, das ist möglich. Nach der Registrierung wenden Sie sich bei Verlängerungswünschen bitte an unser Team.
Ihre Registrierung bei BeStudentAgain berechtigt Sie grundsätzlich zur Veröffentlichung eines (oder mehrerer) Praktikumsverträge einer Partneruniversität. Bitte kontaktieren Sie uns in speziellen Fällen.
Ein Praktikum bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr im Studium erworbenes theoretisches Wissen in der Praxis anzuwenden. Wir empfehlen Ihnen, den Bereich Ihres Praktikums entsprechend Ihren Studienschwerpunkten auszuwählen.
Auch wenn die Ausbildung an Business Schools eher allgemein gehalten ist, können Sie dort in den meisten Branchen ein Praktikum absolvieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
Sie erhalten Ihren Praktikumsvertrag, bearbeitet und unterschrieben von einer Partneruniversität, innerhalb eines Werktages (elektronisch). Ihre Immatrikulationsbescheinigung erhalten Sie ebenfalls innerhalb eines Werktages. Wenige Wochen später liegt internationaler Studierendenausweis
Nachdem Sie Ihre Unterlagen per E-Mail erhalten haben, müssen Sie uns lediglich Ihren von Ihnen und Ihrem Unternehmen unterzeichneten Praktikumsvertrag
JA.
Die von unseren Partneruniversitäten ausgestellten Praktikumsvereinbarungen vom Ministerium für nationale Bildung, Hochschulbildung und Forschung empfohlene Praktikumsvereinbarung , die im Amtsblatt vom 10. Februar 2015 veröffentlicht wurde: siehe offizieller Link .
Die Praktikumsverträge werden somit von der Hochschule, dem/der zuweisenden Professor/in, dem/der Vertreter/in des aufnehmenden Unternehmens, dem/der Praktikumsbetreuer/in und dem/der Praktikanten/in unterzeichnet.
Plattform BeStudentAgain und ein anerkanntes Praktikum in Frankreich oder anderswo in Europa absolvieren möchten, wurde der Praktikumsvertrag vom gastgebenden Unternehmen akzeptiert.
2013/2014 haben sich rund hundert Studierende über unsere Site angemeldet und rund 60 haben einen Praktikumsvertrag bei einem privaten Unternehmen mit Sitz in Frankreich beantragt. Diese Unternehmen haben ihre Praktikanten natürlich alle mit dem Status eines Studenten einer ausländischen Fakultät aufgenommen.
Die Einschreibung an unseren (im Ausland bekannten und anerkannten) Partneruniversitäten erfolgt in Form eines Vollzeitsemesters. Die Anzahl der Unterrichtsstunden beträgt daher je nach Kurs zwischen 200 und 500 Stunden in diesem 6-Monats-Zeitraum, wodurch das erforderliche Mindestlehrvolumen von 200 Stunden eingehalten wird.
In den Verträgen ist klar festgelegt, dass das Praktikum ein integraler Bestandteil des akademischen Lehrplans ist .
Ihnen wird eine Kontaktperson , die während Ihres Praktikums Ihr Hauptansprechpartner ist.
Krankenversicherung
BeStudentAgain ist eine Online-Anmeldeplattform für ausländische Universitäten. BeStudentAgain ist daher keine Bildungseinrichtung. BeStudentAgain bietet keine Krankenversicherung an.
Jede unserer Partneruniversitäten hat ihre eigenen Regeln, die im Rahmen der Praktikumsvereinbarung zwischen Universität, Unternehmen und Ihnen festgelegt werden. Grundsätzlich liegt es in Ihrer Verantwortung bzw. in der Verantwortung des Unternehmens, eine studentische Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung auf Gegenseitigkeit abzuschließen (falls Sie nicht über die Krankenversicherung Ihrer Eltern verfügen).
Allerdings sind Sie im Rahmen des Praktikumsvertrags und gemäß den französischen Praktikumsgesetzen von 2014 und 2015 im Falle eines Arbeitsunfalls über die Versicherung Ihres Arbeitgebers abgesichert, genauso wie alle Mitarbeiter des Unternehmens.
Kontaktieren Sie uns hier für weitere Informationen.
Zahlung
NEIN. Die Einschreibung für ein Semester an einer unserer Partneruniversitäten (inkl. der Erstellung Ihres Praktikumsvertrages, der von einer unserer Partneruniversitäten für eine Dauer von maximal 6 Monaten ausgestellt wird) kostet einmalig 480 Euro (bei Sonderangeboten auch weniger). Sie haben dann Zugang zu Ihren Lehrveranstaltungen und erhalten eine Immatrikulationsbescheinigung, Ihren von der Partneruniversität ausgestellten und unterschriebenen Praktikumsvertrag internationalen Studierendenausweis . Für die Ausstellung Ihres Vertrages fallen somit keine weiteren Kosten an.
Eine Ratenzahlung ist leider nicht möglich. Unsere Raten entsprechen einem Semester Hochschulstudium und werden von BeStudentAgain vorab mit unseren Partneruniversitäten ausgehandelt. Nach Ihrer Anmeldung überweist BeStudentAgain Ihre gesamten Studiengebühren in einer Zahlung an die Partneruniversität, um den Prozess zu starten. Eine Ratenzahlung ist leider nicht möglich.


